Analoges Diktieren gehört der Vergangenheit
an. Rechtsanwälte und andere
(Viel-)Diktanten, die von dem analogen Banddiktat auf das digitale Diktat umsteigen, müssen weder ihren Arbeitsstil noch ihre Diktierweise ändern.
Die führenden Diktiergerätehersteller Grundig, Olympus und Philips
bieten mobile
digitale Diktiergeräte an, die ähnlich wie ihre analogen Vorgänger bedient werden.
Dank der digitalen Technik sind darüber hinaus nachträgliche Ergänzungen mit dem Einfügemodus jederzeit und an jeder Stelle möglich, ohne dass bereits diktierte Passagen gelöscht werden.
Nur von einer „Gewohnheit“ müssen Sie Abschied nehmen – dem Bandsalat.
Einer der wesentlichen Vorteile der digitalen Diktiertechnik besteht in der Möglichkeit, die hochkomprimierten DSS- und DS2-Audiodateien per E-Mail auch an externe Schreibbüros versenden zu
können.
Daher setzt Digitaler Schreibservice Michaela Grabbe im Dienste seiner Kunden bereits seit 1995 auf die digitale Technik.
Ist die Software-Spracherkennung eine Alternative zum Outtasking?
Seit gut 20 Jahren ist die Spracherkennung verfügbar – durchsetzen konnte sich
dieser technologische Ansatz jedoch bislang nicht.
Die Ursache hierfür ist evident: Die Spracherkennung erreicht unter optimalen
Bedingungen eine korrekte Übertragung von 95 % des gesprochenen Textes.
Das klingt zwar gut, jedoch eine eng beschriebene DIN A4-Seite beinhaltet
500 Wörter, das bedeutet: 25 Fehler je Seite – dies ist natürlich nicht tragbar.
Ist es nun sinnvoll, den Text zu korrigieren, um dann insgesamt immer noch
Zeit einzusparen? Fehlanzeige! Dies dauert im Durchschnitt um ca. 40 bis 80 %
länger, als den Text von einer versierten Schreibkraft vollständig ohne jegliche
technische Hilfsmittel erstellen zu lassen.
Fazit: Die Spracherkennung produziert die meisten Fehler, nicht – wie vielleicht
vermutet – in der Orthografie, sondern durch Sinnverdrehungen; nicht einwandfrei
erkannte Wörter werden durch ähnlich klingende ersetzt. Derartige Fehler sind
sehr tückisch – da schwer identifizierbar – und stellen für eine professionelle
Kanzlei ein nicht tragbares Risiko dar.